Erstattung durch die Krankenkasse
Viele Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Beratungskosten nach § 20 + § 43 SGB V.
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Für die Beratung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und gegebenenfalls eine ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.